Voller Freude möchten wir heute die neue HELPER Akademie präsentieren. Das praxisnahe Weiterbildungsangebot ist auf die Bedürfnisse der ambulanten Versorgung zugeschnitten und basiert auf der Schulung zur Erbringung von Leistungen gemäß § 45a SGB XI. Doch was bedeutet das in der Praxis? Wir möchten einzigartige Fortbildungs- und Auffrischungsmodule für Alltagsbegleiter/-innen, Betreuungskräfte und Hauswirtschaftler/-innen bieten, die in ihrer Qualität einzigartig sind. Wir bestärken Sie mit in der Betreuung von Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen sowie in der Kommunikation und Haushaltsführung. Wir freuen uns auf die Zukunft und darauf, unser Wissen zu teilen und Sie zu unterstützen. Als Bremens Anlaufstelle für mobile Betreuung, Beratung und Begleitung für Seniorinnen und Senioren möchten wir nicht nur selbst erstklassige Betreuung, Alltagsbegleitung und Haushaltsunterstützung bieten – sondern auch andere Menschen dazu befähigen, dasselbe zu tun.
Module für Personen mit oder ohne Expertise
Zum Start der HELPER Akademie bieten wir mit den Modulen Betreuung Pflegebedürftiger (M1), Kommunikation und Begleitung (M2) und Unterstützung in der Haushaltsführung (M3) zielgruppengerechte Inhalte mit hohen theoretischen und praktischen Mehrwerten.
Modul 1 (M1) vermittelt elementares Wissen zur Betreuung Pflegebedürftiger. Fünf Segmente, jeweils mit einer Dauer von 1 – 3 Stunden, decken die Themenbereiche Einführung und rechtliche Rahmenbedingungen, Basiswissen über alterstypische Erkrankungen der zu betreuenden Menschen und Behandlungsformen, Basiswissen über die pflegerische Versorgung der zu betreuende Menschen, Möglichkeiten der Alltagsbegleitung und Notfallhandeln ab.
Modul 2 (M2) hat den Themenschwerpunkt Kommunikation und Begleitung. In vier Segmenten mit einer Dauer von jeweils 2 – 3 Stunden erhalten Sie wertvolle Hilfe in puncto Kommunikation und Gesprächsführung und Umgang mit pflegenden Angehörigen. Außerdem entwirren wir Vorgänge, die die Pflegeversicherung und das Betreuungsrecht betreffen und behandeln das Rollenverständnis Helfender.
Das Modul 3 (M3) behandelt die Unterstützung in der Haushaltsführung und deckt in fünf Segmenten die Themenschwerpunkte Hygiene, Reinigung und Pflege des Wohnbereichs/Textilien, Ernährung und Verpflegung sowie Unfallverhütung und Arbeitsschutz ab.
Unsere Modulübersicht liefert wichtige Detailinformationen zu allen verfügbaren Inhalten, Stundenverteilung und Preisstruktur. Hier erfahren Sie auch, welche Module für Sie besonders geeignet sind. Wir evaluieren vor der Schulungsteilnahme auf Grundlage individueller Vorerfahrung, welche Module für Sie oder Ihr Team geeignet sind.
Reinigungsdienstleistende nach § 45a SGB XI: Anerkennung eröffnet zahlreiche Vorteile
Das Schulungsangebot der HELPER Akademie in Bremen richtet sich nicht nur an zukünftige Alltagsbegleiter und Betreuungskräfte (Personen ohne Leitungsfunktion) oder Personen mit Expertise – wie beispielsweise Hauswirtschafter/-innen und Personen mit vergleichbaren Abschlüssen – sondern auch an Unternehmen und deren Mitarbeitende, die Reinigungsdienstleistungen ausführen. Lassen Sie Ihre Mitarbeitenden als Reinigungsdienstleister nach § 45a SGB XI anerkennen und profitieren Sie von folgenden Vorteilen:
- Erweiterter Kundenkreis: Durch die Anerkennung nach § 45a SGB XI können Reinigungsunternehmen ihre Dienste auch Pflegebedürftigen und deren Angehörigen anbieten, die Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen. Dies eröffnet einen neuen Markt und kann in einer größeren Nachfrage resultieren.
- Höhere Vergütungssätze: Durch die Anerkennung nach § 45a SGB XI können Reinigungsdienstleistende höhere Vergütungssätze für erbrachte Leistungen erhalten. Die Pflegeversicherung erstattet Pflegebedürftigen einen Teil der Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen. Die Vergütungssätze werden in der Regel in den Rahmenverträgen zwischen den Leistungserbringern und den Pflegekassen festgelegt, die Höhe der Vergütung kann je nach Region und Vereinbarung variieren.
- Zahlungssicherheit: Bei Anerkennung nach § 45a SGB XI haben Reinigungsdienstleistende in der Regel einen Anspruch auf Zahlungssicherheit. Schließlich sind Pflegekassen dazu verpflichtet, für die erbrachten Leistungen angemessene Sicherheiten zu gewährleisten, um Zahlungsausfälle zu vermeiden.
- Vertrauen stärken: Eine Anerkennung nach § 45a SGB XI stärkt das Vertrauen in Qualität und Professionalität der Reinigungsdienstleistenden. Kundschaft, insbesondere pflegebedürftige Personen und deren Angehörige, können davon ausgehen, dass anerkannte Dienstleistende bestimmte Qualitätsstandards erfüllen und dass ihre Leistungen von der Pflegeversicherung unterstützt werden.
- Synergieeffekte: Als Teil eines Netzwerks von Pflegediensten und anderen Leistungserbringenden können Kooperationsmöglichkeiten und ein erweiterter Austausch von Erfahrungen und Informationen erschlossen werden.
Sie leiten ein Reinigungsunternehmen? Wir evaluieren vor der Schulungsteilnahme auf Grundlage individueller Vorerfahrung und Ihrer Unternehmensstruktur, welche Module für Sie oder Ihr Team besonders geeignet sind. Die maximale Anzahl der Teilnehmenden pro Kurs beträgt 20 Personen – so wird gewährleistet, dass wir alle Kursteilnehmenden gut betreuen und auf individuelle Bedürfnisse uns Rückfragen eingehen können.