Beratungsbesuch gemäß § 37 Absatz 3 SGB XI
Als Experten für Betreuungs- und Entlastungsleistungen wissen wir bei HELPER genau, worauf es in der häuslichen Pflege ankommt. Diese Erfahrung macht uns zum idealen Partner für Ihren Beratungsbesuch gemäß § 37.3 SGB XI. Wir helfen Ihnen dabei, die Pflege so zu organisieren, dass Ihre Bedürfnisse im Mittelpunkt stehen.
Wer benötigt einen Beratungsbesuch gemäß § 37.3 SGB XI?
- Pflegebedürftige Personen im Pflegegrad 1 haben halbjährlich einen Anspruch auf den Beratungsbesuch.
- Pflegegeld-Empfangende ab Pflegegrad 2 benötigen den Beratungsbesuch halbjährlich zur Sicherung des Pflegegelds.
- Pflegegeld-Empfangende ab Pflegegrad 4 benötigen den Beratungsbesuch vierteljährlich zur Sicherung des Pflegegelds.
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Aufforderungsschreiben Ihrer Krankenkasse erhalten?
Briefe der Pflegekasse können einschüchternd sein. Keine Sorge – wir finden kurzfristig und unkompliziert einen Termin für Ihren hochqualifizierte Beratungsbesuch in Bremen.
Kontakt aufnehmen -
Kostenübernahme durch Pflegekassen
Je nach Pflegegrad müssen Sie den Beratungsbesuch gemäß § 37.3 SGB XI bis zu viermal jährlich in Anspruch nehmen. Die Kosten werden von den Pflegekassen gedeckt. Sprechen Sie uns einfach an.
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Sichere Termine im benötigten Turnus
Wir stellen sicher, dass Ihr Beratungsbesuch in regelmäßigen Abständen stattfindet, sodass Sie alle Anforderungen der Pflegekasse erfüllen und optimal versorgt sind.
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Feste Ansprech- und Beratungsperson
Sie erhalten eine persönliche Beratung durch eine feste Ansprechperson, die mit Ihrer Situation vertraut ist und Ihnen bei allen Fragen zuverlässig zur Seite steht.
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Qualitativ gesicherte Pflege
Unsere Beratung garantiert hohe Qualitätsstandards und individuelle Unterstützung für pflegende Angehörige. Wir bieten praxisnahe Tipps und maßgeschneiderte Lösungen – kompetent, persönlich, zuverlässig.
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Erhalt des Pflegegelds
Der Beratungsbesuch hilft Ihnen, alle notwendigen Nachweise für die Pflegekasse zu erbringen, damit Ihr Pflegegeld weiterhin zuverlässig ausgezahlt wird.
Beratungsbesuch gemäß § 37.3 SGB XI in Bremen – zuverlässig & persönlich
Unser Team in Bremen kennt die lokalen Strukturen der Pflegekassen und sozialen Dienste genau. Wir kommen direkt zu Ihnen nach Hause – in alle Stadtteile von Schwachhausen bis Huchting. HELPER Betreuung ist Ihr Ansprechpartner für den Beratungsbesuch gemäß § 37.3 SGB XI in Bremen.
0421 4088545-0Beratungsbesuch gemäß § 37.3 SGB XI in Leipzig – auch kurzfristig verfügbar
In Leipzig führen unsere erfahrenen Beraterinnen und Berater die gesetzlich vorgeschriebenen Beratungsbesuche direkt bei Ihnen vor Ort durch – in Plagwitz, Connewitz, Gohlis und allen anderen Stadtteilen. Vertrauen Sie auf einfühlsame, kompetente Unterstützung bei Ihrer Pflegegeldsicherung.
0341 22313044Muss ich den Beratungsbesuch selbst bezahlen?
Nein. Der Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI wird vollständig von der Pflegekasse übernommen. Sie dient dazu, die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen und ist verpflichtend, wenn Pflegegeld bezogen wird.
Was passiert, wenn ich die Beratung nicht wahrnehme?
Wenn die gesetzlich vorgeschriebene Beratung nicht regelmäßig durchgeführt wird, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder sogar ganz streichen. Wir erinnern Sie rechtzeitig und helfen bei der Terminplanung.
Wer darf die Beratung durchführen?
Nur anerkannte Pflegefachkräfte oder zugelassene Beratungsstellen wie HELPER Betreuung dürfen die Beratung nach § 37.3 durchführen. Unsere Fachkräfte sind speziell geschult und bringen viel Erfahrung mit.
Wie läuft der Beratungsbesuch bei HELPER ab?
Nach Ihrer Kontaktaufnahme vereinbaren wir einen Termin bei Ihnen zu Hause. Die Beratung dauert ca. 60 Minuten. Wir dokumentieren alles und übermitteln den Nachweis direkt an Ihre Pflegekasse – Sie müssen sich um nichts kümmern.
Gibt es auch digitale Beratung?
In besonderen Fällen (z. B. Corona oder Mobilitätseinschränkungen) kann die Beratung auch per Videocall stattfinden – sprechen Sie uns einfach an.